
BahnCard kündigen
Stand der Angaben: 29.10.2026 · am Original geprüft am 29.10.2026 (Quelle)
Unabhängiger Ratgeber, ohne Gewähr. Aboscan gehört nicht zu BahnCard und kündigt nicht für dich. Wege, Fristen und Preise können sich jederzeit ändern, und wie du kündigst, hängt davon ab, wo du abgeschlossen hast. Prüf die Angaben in deinem Konto oder Vertrag, bevor du dich darauf verlässt.
Weg
Online
Frist
28 Tage
Preis
je nach Tarif
So kündigst du BahnCard
BahnCard 25 und 50 verlängern sich automatisch — über das Kündigungsformular auf bahn.de kündigen, spätestens 4 Wochen vor Kartenablauf. Die BahnCard-Nummer steht im DB-Kundenkonto unter „BahnCard“. Die BahnCard 100 läuft nach einem Jahr von selbst aus.
Halte deine Kunden- oder Vertragsnummer bereit.
Kündigungsfrist
Laut unseren Daten musst du bei BahnCard 28 Tage vor Ablauf kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag. Den genauen Termin findest du in deinem Vertrag.
Häufige Fragen
Wie kündige ich BahnCard?
BahnCard 25 und 50 verlängern sich automatisch — über das Kündigungsformular auf bahn.de kündigen, spätestens 4 Wochen vor Kartenablauf. Die BahnCard-Nummer steht im DB-Kundenkonto unter „BahnCard“. Die BahnCard 100 läuft nach einem Jahr von selbst aus.
Welche Kündigungsfrist hat BahnCard?
Laut unseren Daten musst du bei BahnCard 28 Tage vor Ablauf kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag. Den genauen Termin findest du in deinem Vertrag.
Wichtig: Angaben ohne Gewähr
Kündigungswege, Fristen und Preise ändern sich, oft ohne Ankündigung. Wir tragen die Angaben sorgfältig zusammen und prüfen sie regelmäßig, können aber nicht garantieren, dass sie vollständig, richtig und aktuell sind, vor allem nicht für deinen persönlichen Vertrag, Tarif oder Buchungsweg. Maßgeblich sind allein dein Vertrag und die Angaben von BahnCard.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Kündige rechtzeitig und so, dass du es belegen kannst, etwa mit der Kündigungsbestätigung des Anbieters, über den Kündigungsbutton auf seiner Website oder per Einschreiben.
Stand der Angaben: 29.10.2026. Mehr dazu in unseren AGB, Abschnitt Kündigungsratgeber.